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Sozialrecht

Das Sozialrecht regelt Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Sozialleistungsträgern z.B. im Bereich der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Weiter zählen dazu Ansprüche behinderter Menschen z. B. die Einstufung des Grades der Behinderung (GdB), Rehabilitationsleistungen beruflicher sowie medizinischer Art, aber auch die Leistungen zur Entlastung derer, die Kinder erziehen wie das Kindergeld, das Erziehungsgeld und der Kindergeldzuschlag.

Alle Sozialleistungen, welche das Existenzminimum durch Mittel des Sozialstaates absichern, wie ALG II (HARTZ IV), Sozialhilfe (SGB XII) sowie die Versorgungsleistungen im Bereich staatlicher Entschädigung zählen ebenfalls zum großen Spektrum des Sozialrechtes. 

Nachfolgend einige Schwerpunkte meiner Tätigkeit:

  • Hartz IV / ALG I
  • Rentenrecht
  • Arbeitslosenversicherung, insbesondere Arbeitsförderung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Schwerbehinderung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Soziale Pflegeversicherung